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Ergotherapie & Energetik

                                                     Wie komme ich zur Ergotherapie?

Sie benötigen einen Verordnungsschein von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Facharzt. Wenn Sie einen Hausbesuch benötigen, muss dies ebenso am Verordnungsschein vermerkt sein.

Zur Zeit müssen Verordnungsscheine der Krankenkassen BVAEB und OEGK NICHT zur Bewilligung geschickt werden. Alle anderen Krankenkassen sind weiterhin bewilligungspflichtig.

 

                                                              Wie wird verrechnet?

Da ich eine Wahltherapeutin bin, stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus. Diese müssen Sie zuerst begleichen. Dann schicken Sie den (bewilligten) Verordnungsschein mit der Honorarnote und einer Einzahlungsbestätigung zu Ihrer Krankenkasse. Somit erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück. Wie hoch diese Rückerstattung ist, ist von Ihrer Krankenkasse abhängig. Viele private Krankenversicherungen übernehmen den Rest der Kosten.

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